Geschichte

  

Ein kleiner Abriss der Geschichte:

Anfang der 2000er Jahre entfachten in der Schweiz eine Diskussionen über verschärfte Tiergesetze und Zuchtbestimmungen, welche die bestehende Europa-Konvention über Zucht und Haltung von Heimtieren ergänzen sollte. Anliegen der Erweiterung der Zuchtbestimmungen war es unteranderem „das Erzeugen und Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten im Körperbau und Verhalten…“ zu verbieten. Somit waren verschiedene Hunderassen in ihrer Zucht gefährdet und in der Gefahr als offizielle Zuchtreihe zu verschwinden.
Im Bewusstsein dieser Problematik bemühte sich im Frühjahr 2001 Imelda Angehrn ,die langjährige Züchterin von Englischen Bulldoggen war, in Zusammenarbeit mit namhaften Kynologen um die Bewilligung zur Kreuzung von Englischen Bulldogs mit anderen Bulldog-Rassen. Motivation von Frau Angehrn war es einen mittelgroßen Bulldog zu züchten, welcher allen Tierschutzbestimmungen an einem gesunden Hund gerecht würde, um selbigen später wieder einzukreuzen.
Dieses Zuchtprojekt erwies sich in seinem Ergebnis als voller Erfolg. Hunde aus dieser Zuchtreihe zeigten eine erheblich verbesserte gesundheitliche Situation, welche sich unteranderem in verbesserter Beweglich- und Belastbarkeit widerspiegelte, vom Wesen her jedoch dem gewohnten und gewünschten Bild eines Haus- und Begleithundes gerecht wurde, ganz entsprechend eines English Bulldogs.
Eine Rückkreuzung in den English Bulldog scheiterte jedoch an der ablehnenden Haltung durch das Standard geben Land England.
Somit verfolgte Frau Angehrn die Schaffung einer neuen Bulldoggen-Rasse die dem Ursprungstyp sehr nahe kommen sollte, ohne den hervorgebrachten positiven Konstitutionen entgegenzuwirken. Fortan sah sich Imelda Angehrn verschiedenen Anfeindungen aus dem In- und Ausland ausgesetzt, verfolgte ihr gefasstes Ziel jedoch unbeeindruckt weiter. Im Zuge dessen bildete Frau Angehrn eine Projektgruppe welche auf die Anerkennung einer neuen Bulldog-Rasse hinarbeitete. Am 15. September 2004 wurde zur Anerkennung der neuen Rasse, unter der Bezeichnung Continental Bulldog, stattgegeben. Dies hatte eine klare Abgrenzung vom English Bulldog zur Folge.

Am 05. Dezember wurde der Continental Bulldog Club Schweiz (CBCS) gegründet und am 19. Februar 2005 wurde der erste Rassestandard für den Continental Bulldog festgelegt. Der Entwurf war Vorlage und Richtlinie für die Beurteilung der Hunde aus dem ursprünglichen Projekt: „Gesundheitliche Verbesserung der Rasse English Bulldog“. Er diente als Zielsetzung für die weitere züchterische Arbeit und bildete die Ausgangslage zur Anerkennung des Continental Bulldog durch den Zentralvorstand der SKG. Bis zur Genehmigung durch die FCI, wird dieser Entwurf laufend weiterentwickelt und verbessert. Jedoch bedarf es zur Anerkennung durch die FCI acht unabhängige Blutlinien, deren Ahnen drei Generationen zurück nirgends verwandt sein dürfen. Des Weiteren bedarf es drei Nachwuchsgenerationen, die innerhalb der acht Blutlinien nicht miteinander vermischt werden dürfen. Es werden somit eine große Anzahl von Hunden und Zeit benötigt, um den Bestimmungen der FCI gerecht zu werden.

Am 9. Juli 2006 fand die erste Clubschau des Continental Bulldog Club Schweiz statt. Bei dieser ersten Ausstellung konnten 56 Continental Bulldogs dem Publikum vorgestellt werden.
Am 22. April 2006 wurde in Göttingen der Continental Bulldog Club Deutschland e .V. gegründet. Der Verein vertrat zu diesem Zeitpunkt die Rasse als erster offiziell in Deutschland. Die Zielstellung war es, den Aufbau und die Reinzucht der Rasse Continental Bulldog nach dem jeweils aktuell gültigen Standard der FCI. Sein Streben war die Anerkennung durch die FCI und die Betreuung über den deutschen Dachverband VDH. Der Verein förderte alle Bestrebungen, die der Erfüllung dieses Zweckes dienen. Am 12. August 2007 fand dann auf der Rennbahn in Düsseldorf, im Rahmen des 5. DogDay, die erste Clubschau des Continental Bulldog Club Deutschland statt. Auf dieser Veranstaltung konnten vor 8.000 Besuchern 30 Continental Bulldogs vorgeführt werden. Als Richterin für diese erste Clubschau konnte Imelda Angehrn gewonnen werden.

Im Jahr 2011 trat eine erste entscheidende Phase für die Anerkennung des Continental Bulldogs in der FCI ein. Am 15. Januar wurde ein neu überarbeiteter Rassestandard bindend, welcher den von 2005 ablöste. Dem voraus ging am 14. Januar die Übergabe von 8 Ordnern an den Zentral-Vorstand der SKG mit dem kompletten Dossier über die 8 Bluttlinien (ein Ordner pro Blutlinie), durch Imelda Angehrn. Zusätzlich sollte von ihr ein sogenanntes Gesamtwerk erstellt werden, dessen Inhalt Kapitel zum geschichtlichen Hintergrund, der Population (Verbreitung der Rasse im In- und Ausland), einem Nachweis über die acht unabhängigen Blutlinien, den Standard, Angaben zur Zucht, über gesundheitlicher Untersuchungen, über Verhaltens Fragen, sowie Fotos und eine DVD auf der verschiedene Hunde im Gehen von vorne, seitlich und von hinten und im Stand zu sehen sind, beinhalten musste.
Am 21. Januar konnte vom ZV SKG die Bewilligung erteilt werden, die Ordner an die FCI weiterzuleiten, damit sie von der Standard- und der Wissenschaftlichen Kommission begutachtet werden können. Die Übergabe erfolgte am 24. Januar 2011 an Herrn Yves De Clercq, Executive Director der FCI zuhänden der Wissenschaftlichen – und der Standard-Kommissionen, durch Imelda Angehrn persönlich.

Leider wurde die Hoffnung auf die provisorische internationale Anerkennung, auf der FCI Plenarsitzung im November 2011, trotz der Anwesenheit des SKG-Präsidenten, Herrn Peter Rub, welcher das Projekt Continental Bulldog vertrat, nicht erfüllt. Der Continental Bulldog stand nicht auf der Tagesordnung.
2011 wurde ein weiterer Continental Bulldog Verein in Deutschland gegründet. Der Continental-Bulldogs-Deutschland e. V. (CBD) verfolgt nach eigener Angabe den Zweck, den Continental Bulldog als eine „unabhängige Rasse“, d. h. unter einem neuen, „modernen“ Zuchtschema weiter zu etablieren. Somit soll die Gesundheit der Hunde weiter gefestigt und vervollkommnet werden . Nach Meinung des CBD e. V. sei dies unter dem VDH in Deutschland nur in einem bedingten Rahmen möglich. Deshalb streben sie im Gegensatz zum CBCD e. V., keine Anerkennung im VDH an. Der CBD e. V. ist der erste Verein Hundezuchtverein in Deutschland der diese Haltung vertritt.

Unter den Züchtern des CBCD e. V. kam es im Jahr 2012 und 2015 zu Spaltungen, in dessen Folge im August 2012 der Club für Continental Bulldogs e.V. (CfC) und im Mai 2015 der Allgemeine Continental Bulldog Club e.V. (ACBC) gegründet wurde, in welchem wir auch Mitglied sind. Diese Vereine wurden von einstigen Mitgliedern des CBCD e.V. gegründet, welche in Zusammenarbeit mit dem Continental Bulldog Club Schweiz und den weiteren, vom CBCS und der SKG autorisierten Vereinen alles tun wollen, das Lebenswerk von Imelda Angehrn zu unterstützen um gesunde, bewegliche Hunde von ausgezeichnetem Wesen zu züchten.
Im Jahr 2014 wurde der Antrag um Aufnahme des Schweizerstandards Continental Bulldog vom FCI-Vorstand negativ bewertet. Die geforderten und eingereichten Unterlagen zu den acht Blutlinien wurden im ihrer Bewertung als mustergültig gewürdigt, aber obwohl SKG/CBCS in ihrer Begründung immer auf den Vergleich zur Englischen Bulldogge bewusst verzichtet hatte, wurde dies jedoch von den beiden ständigen Kommissionen (Standard und Wissenschaft), wie auch dem Vorstand der FCI in ihrer Begründung aufgenommen und als abzulehnendes Argument verwendet. Obwohl klare Vorgaben existieren, welche Voraussetzungen und Kriterien zu erfüllen sind, wenn ein Mitgliedsland ein Anerkennungsgesuch stellen will, gibt die FCI in ihrer Ausführung an, dass sie zurückhaltend mit der Anerkennung und Bestätigung von neuen Rassen ist.

Aber noch im Jahr 2014 stellte sich die große Freude ein. Der VDH informierte im Dezember die Schweizerisch Kynologische Gesellschaft, dass die Rasse des Continental Bulldog durch den VDH zum 01.05.2015 national anerkannt und betreut wird.

Der lange Weg zur Sicherung der Rasse ist aber noch nicht zu Ende…

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